Andreas Behem
Poststraße 14-16
20354 Hamburg
Fachanwalt
für
Baurecht und Architektenrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt
für
Immobilienrecht :: Werkvertragsrecht :: Nachbarrecht :: Maklerrecht
Arbeitsrecht :: Vertragsrecht :: Handels- und Gesellschaftsrecht :: Allgemeines Zivilrecht
Erbrecht :: Verkehrsrecht :: Vereinsrecht :: Sportbootrecht :: Mahn- und Zwangsvollstreckungsrecht
Fachanwalt für Architektenrecht in Hamburg
Als Fachanwalt für Architektenrecht in Hamburg werde ich für Sie tätig, wenn Sie Beistand im Bereich Bauvertragsrecht, Rechte von Architekten und Ingenieuren oder Baurecht erfragen.
Im Bauvertragsrecht werden die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt. Grundsätzlich bedarf ein Bauvertrag keiner Schriftform, ich emfehle jedoch aus Beweisgründen dringend einen schriftlichen Vertrag. Das Kernstück des Bauvertrages ist in jedem Fall die genaue Leistungsbeschreibung. Es soll ausgeführt werden, welche technische Beschaffenheit und welche technischen Anforderungen die Leistung aufweisen muss. Weitere individuelle Vertragsbedingungen können vereinbart werden.
Als Fachanwalt für Architektenrecht in Hamburg verfüge ich über beste Fachkenntnis der VOB. Hierbei handelt es sich um die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Die Details erläutere ich Ihnen bei Bedarf und beantworte Ihre Fragen.
Ich berate Sie gerne von der Vertragserstellung an. Auf diesem komplexen Gebiet ist es sinnvoll, den Vertrag genaustens zu erstellen. Ein Fehler kann zu hohen Kosten führen. Selbstverständlich bin ich auf Ihrer Seite, wenn es im weiteren Verlauf zu Schwierigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommt. Ich werde Sie bestmöglich vertreten.
Als Fachanwalt in Hamburg berate ich Sie in allen Bereichen des Architektenrechts. Hier werden alle Rechte und Pflichten eines Architekten geregelt. Dies ist nicht in einem Gesetzbuch festgehalten, das Architektenrecht setzt sich aus vielen Rechtsvorschriften zusammen. Hierzu zählen unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Sehr wichtig ist auch das Architektenhaftpflichtrecht. Hier geht es um die Haftungsfrage bei Fehlern des Architekten. Wo gearbeitet wird, kann es zu Fehlern kommen oder es werden Kleinigkeiten übersehen. Dies kann schnell teuer werden, von daher sollte der Architekt verpflichtet werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Häufig beruhen Bauschäden jedoch auf mehreren Ursachen, in diesem Fall muss der Schaden nach einer Verursachungsquote aufgeteilt werden.
Bei Bauschäden spielt ebenso das Versicherungsrecht eine Rolle. Oft kommt es zwischen der Versicherung und dem Architekt zu Streitigkeiten. Denn wenn mehrere Verursacher da sind, ist es der eigenen Versicherung natürlich lieber, wenn die Versicherung eines der anderen Beschuldigten bezahlen muss. Eine Frage ist auch immer, ob die Deckungssumme überhaupt ausreicht.
Zögern Sie in Haftungsfällen nicht, einen Fachanwalt für Architektenrecht aufzusuchen. Die Schadenssumme ist meist hoch, eine gute Beratung von Anfang an ist von Vorteil.
Ein weiteres Gebiet ist das Architektenurheberrecht. Hier geht es darum, welche Rechte Sie als Architekt an Ihrer Leistung haben. Bei dauerhaft geschützten Rechten sind Änderungen Ihrer Leistung nur mit Ihrer Zustimmung möglich. Dies ist möglich, wenn die Planung nicht nur eine funktionale Leistung war, sondern geistig-gestalterischer Inhalt vorhanden ist. Dies ist oft Auslegungssache, mit einer professionellen Beratung von mir als Fachanwalt für Architektenrecht in Hamburg sind Sie auf der sicheren Seite.
Bei Bauvorhaben, die das private oder öffentliche Baurecht betreffen, müssen Sie als Architekt eine Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften beachten. Das öffentliche Baurecht hat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit sowie die Ordnung zu wahren sowie die Verwirklichung des Planungsrechts. Unterschieden wird zwischen Bundes- und Landesrecht sowie zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Das private Baurecht dient zur Wahrung der privaten Interessen der am Bau beteiligten Personen. Auch das Nachbarrecht ist zu beachten. Hier wird schnell eine Kleinigkeit übersehen, die im Nachhinein die Kosten in die Höhe treiben kann und im schlechtesten Fall zu einer Architektenhaftung führt, für die der private Bauherr gegenüber dem Nachbarn mit einstehen muss.
Das Maklerrecht gehört ebenso zu meinen Fachgebieten. Dies regelt die Rechte und Pflichten für Wohnungsmakler und Immobilienmakler. Als Wohnungsmakler bezeichnet man Makler, die gewerbsmäßig Mietverträge über Wohnräume vermitteln. Immobilienmakler sind Makler, die gewerbsmäßig Kaufverträge und Mietverträge etwa für Gewerberäume vermitteln. Gesetzliche Vorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden, doch überwiegend kommt es auf die Rechsprechung an, so dass Maklerrecht Fallrecht ist.
Ich als Fachanwalt für Architektenrecht sorge dafür, dass Sie Ihre eigentliche Arbeit als Architekt in Hamburg ausführen können, ohne sich zu sehr mit Gesetzen und Vorschriften befassen zu müssen. Ständig ändern sich die Gesetze oder es gibt neue Rechtsprechung. Als Fachanwalt ist es für mich selbstverständlich, mich auf dem neuesten Stand zu halten. Ständige Weiterbildungen sind für mich und meine Kanzlei inHamburg selbstverständlich.
Sprechen Sie mich jederzeit an, wenn Sie rechtliche Probleme haben oder von Anfang an bei Ihren Geschäften und Verträgen auf der sicheren Seite
stehen wollen. Ich vertrete Sie bei Prozessen im Architektenrecht mit meiner vollen Kompetenz und Erfahrung. Selbstverständlich halte ich Sie während der Prozessdauer stets auf dem Laufenden und betreue Sie bis zum Abschluss. Gerne erläutere ich Ihnen sämtliche Schriftstücke und Schriftsätze.
Ich würde mich freuen, Sie in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.